In der Ausschreibung, das bestätigte auch der ASTO, war tatsächlich nur im Allgemeinen ein Tarif für die Angestellten gefordert worden. Dies war im Hinblick auf Bewerber aus dem Ausland bewusst do formuliert worden – diese hätte man nicht auf deutsche, von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgehandelte Tarife festlegen wollen. Lobbe, das bis dato die Müllabfuhr erledigt hatte, bekam trotzdem den Zuschlag, musste aber sein Angebot stark nach unten korrigieren.
Seitdem schließt die Unternehmensführung mit den Mitarbeiter Einzelverträge, in denen ein neuer Haustarif etabliert wird, der unter dem ver.di-Tarif liegt. Der Betreibsrat bezeichnet das Vorgehen als Zwang.
Nun hat sich die Kreis-SPD zu dem Ziel bekannt, Lobbe zurück in den allgemeinen Tarif zu holen. Der Vorsitzende Friedhelm Julius Beucher kritisiert die Ausschreibung des ASTO, stellt aber gleichzeitig klar, dass mit der Tarifklausel trotzdem nur der ver.di-Vertrag gemeint sein könne. Er will auch den Vorsitzenden der ASTO-Verbandsversammlung, Peter Thome, von dieser Interpretation überzeugen. Auf Lobbe könnten dann Schwierigkeiten zukommen.