„Nach dieser Übernahme wäre NA mit Abstand der größte Anbieter von Kupferformaten auf dem europäischen Markt“, erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. „Es ist die Pflicht der Kommission, die Folgen einer solchen Transaktion genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass weder Unternehmen noch Verbraucher dadurch Nachteile haben.“
Die Kommission habe jetzt 90 Arbeitstage Zeit – bis zum 5. Februar 2008 – um zu entscheiden, ob die Übernahme den wirksamen Wettbewerb im EWR oder einem wesentlichen Teil desselben nennenswert beeinträchtigen würde. Die Entscheidung, die Untersuchung einzuleiten, greife dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor.
Die NA produziert Kupfererzeugnisse wie Kathoden, Gießwalzdraht und Stranggussformate, und von ihr kontrollierte Unternehmen stellen Kupferstreifen
und Kupferhalbzeug her. Cumerio ist vor allem in Belgien und Bulgarien präsent und produziert ebenfalls Kupferkathoden, Gießwalzdraht und Kupferformate.
Die erste Marktuntersuchung habe Anlass zu ernsthaften Zweifeln gegeben, ob der geplante Zusammenschluss von Norddeutscher Affinerie und Cumerio mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, vor allem, was die europäischen Märkte für
Kupferformate (z.B. Walzplatten und Rundbolzen) anbelangt. Angesichts des hohen gemeinsamen Marktanteils von NA und Cumerio auf diesen Märkten seien nicht
koordinierte Effekte nicht auszuschließen. Um dies sowie die potenziellen
Auswirkungen auf den Wettbewerb auf den nachgelagerten Märkten näher untersuchen zu können, wurde jetzt eine zweite Untersuchungsphase eingeleitet.
In der ersten Phase der Untersuchung habe die NA eine Reihe von Zusagen unterbreitet, um die Wettbewerbsbedenken der Kommission zu entkräften. Die Marktuntersuchung und die Analyse der Kommission hätten jedoch ergeben, dass diese Zusagen nicht ausreichen, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.
EU will Kauf von Cumerio durch NA eingehend prüfen
Die Europäische Kommission leitet eine eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme von Cumerio durch die Norddeutsche Affinerie AG (NA) ein. Nach ihrer ersten Marktuntersuchung bestehen bei der EU Behörde „ernsthafte Zweifel“, ob das geplante Vorhaben mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vereinbar ist, wie die Kommission am Dienstag mitteilte.