Dieses Schreiben, das die Redaktion des RECYCLING magazins von Heinz Struszczynksi, Pressesprecher der AGR mbH erhalten hat, hat folgenden Inhalt:
„1. Der RVR hinterlegt keine Bürgschaft, sondern gibt gegenüber den Regierungspräsidenten Münster und Düsseldorf eine Einstandserklärung ab. Ein Geldfluss oder eine Mittelhinterlegung ist damit nicht verbunden.
2. Eine Sanierung der Deponien Gelsenkirchen und Hünxe steht nicht an. Korrekt handelt es sich um den planungsgemäßen Deponieabschluss und die Deponienachsorge. Beide Deponien werden noch betrieben.
3. Es gab und gibt keine rechtliche Auseinandersetzung zwischen der AGR und den oben genannten Bezirksregierungen. Hintergrund der Einstandserklärung ist die für alle Deponiebetreiber seit 01.08.2002 gemäß Deponieverordnung bestehende Verpflichtung, Sicherheitsleistungen zu erbringen. Die AGR ist insoweit kein Sonderfall.
4. Der Einstandserklärung ist vom Vorstand des RVR bereits am 16.08.2007 und von der Verbandsversammlung am 03.09.2007 zugestimmt worden.“
Die Redaktion des RECYCLING magazins verweist darauf, dass nicht über einen „Geldfluss“ oder eine „Mittelhinterlegung“ berichtet worden ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die besagte Meldung am 15.08.2007 veröffentlicht worden ist. Folgende Ereignisse – Zustimmungen am 16.08. und am 03.09. – können daher nicht enthalten sein.