Der Kompromiss laute: Die Stadt übernehme die Hälfte der Verfahrenskosten, die der IGKE entstanden sind. Dafür nehme die IGKE die Klagen 2005 und die Widersprüche der Jahre 2003, 2004 und 2006 zurück und verpflichte sich, von 2007 bis 2009 keine Widersprüche gegen die Kanalgebühr zu erheben. Insgesamt 194 Mitglieder der IGKE hatten laut Zeitungsangaben gegen die Erhebung der Abwasser- und Abfallgebühren des Jahres 2005 der Stadt Monschau beim Verwaltungsgericht in Aachen Klage eingelegt. Aus diesen insgesamt 194 Verfahren seien dann je zwei Musterverfahren ausgesucht worden, um den Aufwand für beide Seiten so gering wie möglich zuhalten. Während die Musterverfahren zu den Abfallgebühren im Januar mit einem Vergleich abgeschlossen werden konnten, seien die Musterverfahren zu den Abwassergebühren immer noch beim Verwaltungsgericht anhängig. Bei bisher zwei mündlichen Verhandlungen habe keine Einigung erzielt werden können.
Hauptstreitpunkte seien die zwei Klagebegründungen der IGKE: Zum einen fordere die Interessengemeinschaft das Genossenschaftsprinzip beim Wasserverband Eifel-Rur (WVER). Zum anderen kritisiert die IGKE die Behandlung der aus Belgien (Küchelscheid/Leykaul) ankommenden Abwässer in der Kläranlage Kalterherberg und sehe damit den Monschauer Gebührenzahler belastet. Das Genossenschaftsprinzip könnten nur die Gremien des WVER einführen, die Stadt habe darauf keinen Einfluss. Bei der Problematik der aus Belgien ankommenden Abwässer gebe es zwar konkrete Vereinbarungen mit dem belgischen Abwasserverband, die nach Auffassung der Verwaltung auch eine Mehrbelastung der deutschen Kanalbenutzer ausschließen. Dennoch könnte dieser Punkt das laufende Verwaltungsstreitverfahren noch lange hinauszögern. Um zu einem einvernehmlichen Abschluss der Verfahren (durch Vergleich) zu gelangen, habe die Stadt mit dem Vorstand der IGKE weitere Gespräche geführt. Schließlich sei der Vergleich ausgehandelt worden, über den der Rat am 4. September zu entscheiden hatte. Über die Debatte im Rat werden wir noch berichten.