SCHLAGWORTE: Wälzungsmechanismus
EEG-Ausgleichsmechanismus entlastet kommunale Stromvertriebe
| Der Bundestag hat heute die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Demnach sind Stadtwerke nicht mehr verpflichtet, bei der Strombeschaffung Mengen einzukaufen, die nach dem EEG gefördert werden. Für die Betreiber von EEG-Anlagen wird sich nichts ändern, sie behalten ihren Anspruch auf vorrangige Einspeisung zu gesetzlich festgelegten Tarifen.