SCHLAGWORTE: Strahlenschutzverordnung
Entsorgung von Ionisations-Rauchmeldern ist Expertensache
| Der Countdown läuft: Laut Strahlenschutzverordnung müssen veraltete Ionisations-Rauchmelder (I-Melder) bis zum 1. Juli einer sogenannten Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Um eine fachgerechte Entsorgung der veralteten schwach-radioaktiven Geräte zu gewährleisten, sei Expertenwissen notwendig. Darauf weist der Osnabrücker Umweltdienstleister Hellmann Process Management hin.