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SCHLAGWORTE: Strahlenquellen

BFH-Urteil zur Übernahme von Strahlenquellen aus dem Ausland

| Die Übernahme im Ausland befindlicher ausgedienter Strahlenquellen durch einen inländischen Unternehmer unterliegt der deutschen Umsatzbesteuerung. Zu diesem Entschluss ist der Bundesfinanzhof (BFH) gekommen. Geklagt hatte ein deutsches Recyclingunternehmen, das radioaktive Stoffe von seinen Kunden im Ausland übernahm und im Inland verwertete.
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