SCHLAGWORTE: Straftaten
Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung
| Wer gegen Stoffbeschränkungen nach REACH verstößt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Das sieht die neue Chemikalien-Sanktionsverordnung vor, wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt. Die Freiheitsstrafe kann sich in manchen Fällen allerdings auch auf fünf Jahre erhöhen.