SCHLAGWORTE: Schrott-Handelsgeschäfte
BDSV sieht großen Klärungsbedarf bei Reverse Charge
| Seit Anfang des Jahres schuldet der Leistungsempfänger für den Leistenden die Umsatzsteuer, die sogenannte Reverse Charge. Diese Umkehrregelung hat der Gesetzgeber auf Schrott-Handelsgeschäfte ausgeweitet, um Steuerstraftaten einzugrenzen. Das Bundesfinanzministerium habe es aber bisher nicht geschafft, einen Einführungserlass oder andere amtliche Hinweise zur Handhabung von Reverse Charge herauszugeben, äußert die BDSV deutliche Kritik.