SCHLAGWORTE: Sächsische Oberverwaltungsgericht
Blaue Tonnen dürfen vorerst in Dresden bleiben
| Private Entsorger dürfen ihre Blaue Tonnen weiterhin vor die Haustüren in Dresden stellen. In Eilbeschlüssen hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Eilanträgen von fünf privaten Entsorgungsfirmen gegen die Untersagung ihrer Sammeltätigkeit durch die Landeshauptstadt stattgegeben. Zugleich änderte es die anderslautenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Dresden ab. Dieses hatte die Eilanträge zuvor abgelehnt.