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SCHLAGWORTE: OLG Rostock

Landkreis Ludwigslust darf vorerst „Blaue Tonne“ nicht vergeben

| In einem Nachprüfungsverfahren zu einer Ausschreibung um die „Entsorgung von PPK-Abfällen, Behälterlieferung und Behälterbewirtschaftung“ hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Rostock den Antrag des Landkreises Ludwigslust zurückgewiesen, vorab den Zuschlag zu gestatten.

Streit um Altpapier-Sammlung

| Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ludwigslust will bei der Altpapiersammlung sein Bringsystem auf ein Holsystem umstellen, um damit den gewerblichen Altpapiersammlern (Alba Nord, USM und Gollan) das Feld nicht kampflos zu überlassen. Bereits im Vergabeverfahren hatte der Landkreis dem potenziellen Auftragnehmer untersagt, in derselben Gebietskörperschaft gewerblich Altpapier zu sammeln. Nun prüft das Oberlandesgericht Rostock eine Entscheidung der Vergabekammer Schwerin, die darin einen Verstoß gegen § 97 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sieht.
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