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SCHLAGWORTE: Nachweisregelungen

Neue Übergangsfrist für Gelangensbestätigung

| Für die Einführung der Gelangensbestätigung als Nachweis für Umsatzsteuerfreiheit bei Warenlieferungen ins EU-Ausland gilt eine neue Übergangsfrist. Wie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) berichtet, gilt die Frist nun bis zum 1. Juli 2013.
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