SCHLAGWORTE: Nachweisregelungen
Neue Übergangsfrist für Gelangensbestätigung
| Für die Einführung der Gelangensbestätigung als Nachweis für Umsatzsteuerfreiheit bei Warenlieferungen ins EU-Ausland gilt eine neue Übergangsfrist. Wie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) berichtet, gilt die Frist nun bis zum 1. Juli 2013.