SCHLAGWORTE: gewerbliche Altpapierentsorgung
VG Dresden bestätigt im Eilverfahren Untersagungsverfügung
| Das Verwaltungsgericht Dresden hat Ende vergangener Woche in einem Eilverfahren dem Landkreis Kamenz Recht gegeben. Die Richter hatten einen Antrag eines gewerblichen Altpapiersammlers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Absatz 5 VwGO gegen eine Untersagungsverfügung des Landkreises im Wesentlichen abgelehnt.