SCHLAGWORTE: Gelangensbestätigung
Neue Übergangsfrist für Gelangensbestätigung
| Für die Einführung der Gelangensbestätigung als Nachweis für Umsatzsteuerfreiheit bei Warenlieferungen ins EU-Ausland gilt eine neue Übergangsfrist. Wie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) berichtet, gilt die Frist nun bis zum 1. Juli 2013.
BMF verschiebt erneut Gelangensbestätigung
| Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Übergangsfrist bei der Gelangensbestätigung erneut verlängert. Die bisherigen Nachweise können nun bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des Paragrafen 17a UStDV für ausgeführte Lieferungen verwendet werden. Darauf weist die IHK Rheinhessen hin.