SCHLAGWORTE: Europäische Chemikalienverordnung
Reach: Keine Vorregistrierung von Sekundärbrennstoffen
| Nach bisherigem Recht sind Sekundärbrennstoffe Abfälle, die in abfallrechtlich genehmigten Anlagen eingesetzt und dort energetisch verwertet werden. Damit unterliegen sie nicht der Europäischen Chemikalienverordnung (Reach).