SCHLAGWORTE: Einweggetränkeverpackungen
Einweggetränkepackungen lizenzieren
| Das Bundesumweltministerium (BMU) bezieht Position: Nicht bepfandete Einweg-Getränkepackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter sollen auch nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung bei dualen Systemen lizenziert werden. Branchenlösungen für diese Verpackungen sind nach Auffassung der Behörde nicht möglich.