SCHLAGWORTE: CLP-Verordnung
Heute treten Änderung des EU-Chemikaliengesetzes in Kraft
| Heute ist die Änderung des EU-Chemikaliengesetzes in Kraft getreten. Deutschland hat mit dieser CLP-Verordnung die Voraussetzungen für die nationale Durchführung der EU-CLP-Verordnung geschaffen, wie das Bundesumweltamt (BMU) mitteilt. Damit würden Chemikalienkennzeichnung und Giftinformation wesentlich verbessert. Neben neuen Einstufungsvorschriften werde sich auch das Bild der Chemikalienkennzeichnung deutlich ändern.
Neue Infobroschüre zu Reach
| Der Reach-Prozess im EU-Chemikalienrecht ist im Fluss. Mit der Broschüre Reach-Info 8 "Nächste Schritte unter der EU-Verordnung Reach" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im Reach-Verfahren einen Überblick über Maßnahmen, die verschiedene Akteure jetzt in Angriff nehmen müssen.
Poster bietet Hilfe bei Einstufung von Gefahrstoffen nach GHS
| Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein neues Poster zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach dem neuen Global Harmonisierten System (GHS) geschaffen. Seit Dezember läuft die Übergangszeit zur Umstellung auf die neue EU-Verordnung zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung), bei der das Poster "Umwandlungshilfe - Physikalische Gefahren, Umweltgefahren" helfen soll, wie die BAuA sagt.
Deutschland liegt bei CLP-Meldungen vorn
| Deutschland ist Spitzenreiter bei den Meldungen nach der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung. Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mitgeteilt. Die Frist für die Meldung von bestimmten Stoffen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ist am 3. Januar abgelaufen.
bvse rät CLP-Meldepflicht zu prüfen
| Die Umsetzung des Globally Harmonized System durch die europäische CLP-Verordnung tritt am 3. Januar 2011 in Kraft. Sie soll es ermöglichen gefährliche Chemikalien europaweit einheitlich zu definieren. Jedes Unternehmen muss nun prüfen, ob eine CLP-Meldepflicht der verwendeten Stoffe besteht.
Metallrecycler begrüßen Erleichterung bei Meldepflicht
| Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlreycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) zeigte sich erleichtert, dass die meisten Metallrecycler aller Voraussicht nach von der Meldepflicht gemäß der CLP-Verordnung befreit werden. Ein entsprechendes Signal hätte es jetzt seitens der EU gegeben.
Keine zusätzlichen Belastungen für Recycler infolge der CLP-Verordnung
| Durch die CLP-Verordnung kommt auf die Stahl- und NE-Metallrecycling-Unternehmen wohl doch keine zusätzliche Belastung zu. Die Recycling-Verbände BDSV und VDM hatten zuvor befürchtet, dass für zurückgewonnene Metalle, deren Abfalleigenschaft geendet hat, umfangreiche Meldepflichten aufgrund der CLP-Verordnung entstehen. Diese scheinen sich nicht zu bestätigen, wie der Gesamtverband Stahl- und NE-Metall-Recycling mitteilt.