SCHLAGWORTE: CE-Konformitätserklärung
ElektroStoffV: „Das notwendige Werkzeug zur Erfüllung fehlt“
| Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat steht die Inkraftsetzung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) unmittelbar bevor. Noch ist jedoch unklar, wie die formalen Vorgaben für die CE-Konformitätserklärung lauten. Das Bundesumweltministerium hat dem Vere-Verband mitgeteilt, dass der Vollzug dieser Verordnung Ländersache sei und ein entsprechendes Formblatt nicht vorliege.