SCHLAGWORTE: Bring or Pay
BGH stuft „Bring or Pay“-Klauseln als unwirksam ein
| Eine „Bring or Pay“-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abfallentsorgungsunternehme ist unwirksam. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt. Die Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteilige.