SCHLAGWORTE: Bevollmächtigungsverbot
Nachweisverfahren: BDSV kritisiert Bevollmächtigungsverbot
| Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle beauftragt werden, sollten auch zur Abwicklung des Nachweisverfahrens bevollmächtigt werden. Vor allem kleinere Betriebe mit nur wenig Nachweisen hätten sonst hohe Investitions- und Vorhaltekosten zu tragen. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) kritisiert die allgemeine Rechtsauffassung, dass sich aus der geltenden Nachweisverordnung ein Bevollmächtigungsverbot ergebe.