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SCHLAGWORTE: AbRRl

Inwieweit müssen „Abfälle zur Verwertung“ und „Abfälle zur Beseitigung“ getrennt gehalten werden?

| Für einige ist es ein Gerücht: „Wo steht das?“ Für andere ist es eine in der Entsorgungspraxis untaugliche Vorschrift. Aber eines ist sicher: Die Frage der Zulässigkeit der Vermischung von „Abfällen zur Beseitigung“ mit „Abfällen zur Verwertung“ ist in der Praxis von Relevanz.
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