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Was tun, wenn mein Kunde wackelt? Praxiserfahrungen und Tipps nach drei Jahren ESUG
Kaum ein Gesetz des vergangenen Jahrzehnts hat die Aussichten für Unternehmen in der Krise so grundlegend positiv verändert wie das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG genannt. Im Umgang mit Unternehmen in der Krise haben sich dadurch aber auch für Lieferanten neue Möglichkeiten aufgetan, das Krisenunternehmen wieder zu einem werthaltigen Kunden zu entwickeln.
Die Veranstaltung zeigt auf, wie Lieferanten ihre Rechte in der Insolvenz des Kunden wahrnehmen können und wie Sie sich gegen Insolvenzrisiken absichern können. Die Sanierungsexperten Dr. Hubertus Bartelheimer und Andreas Schmieg von der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp informieren über die Handlungsmöglichkeiten durch die neuen Eigenverwaltungsverfahren und geben zahlreiche praktische Tipps für Gläubiger auch aus eigener Unternehmersicht.
Im zweiten Teil des Seminars wird auf die immer häufiger auftretenden Anfechtungsbegehren der Insolvenzverwalter eingegangen und wie sich Anfechtungsrisiken vermeiden und absichern lassen.
• Was bedeutet Insolvenzanfechtung und was sind die rechtlichen Grundlagen?
• Weshalb sind vereinnahmte Umsätze, auf die sogar zweifelsohne ein Anspruch besteht, betroffen?
• Wie kann sich der Lieferant davor schützen, in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor der Insolvenz des Kunden diese erhaltenen Umsätze zurückzahlen zu müssen?