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Neuerungen im Gefahrgutrecht ADR/RID 2017
Ort: Dortmund
09.12.2016
Ab dem 1. Januar 2017 wird das neue ADR/RID 2017 gelten.
Trotz offizieller Übergangsfristen sollte man sich rechtzeitig mit den Neuerungen vertraut machen, um die entsprechenden organisatorischen Änderungen im Betrieb vornehmen zu können. Im Rahmen des Seminars werden die wesentlichen Änderungen des ADR/RID 2017 vorgestellt und welche Auswirkungen diese auf das Gefahrgutmanagement haben. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und die Verantwortlichkeiten für den Transport von gefährlichen Gütern.