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Lehrgangsmodul Betriebsbeauftragter für Abfall
Ergänzungstag für Teilnehmer der bvse-Lehrgänge zur Erlangung der Fachkunde nach EfbV und AbfAEV
Mit dem zusätzlichen Lehrgangsmodul erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist.
In § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird festgelegt, dass ein Anlagenbetreiber ggf. verpflichtet ist, einen Betriebsbeauftragte für Abfall zu ernennen. Die Pflichten und Rechte des Betriebsbeauftragten für Abfall werden in der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geregelt.
In diesem Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse.
Dieser Lehrgang zum Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeautragtenverordnung wurde durch die Stadt Bonn mit Datum vom 19. Oktober 2017 anerkannt.
Zielgruppe:
Dieser Lehrgang richtet sich an die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen.