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Handeln und Makeln mit Abfällen: Rechtliche Anforderungen, Vertragsgestaltung und Haftung

Ort: Stuttgart
01.12.2016

Händler und Makler sind fester Bestandteil der Entsorgungswirtschaft. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben darauf reagiert und Händlern und Maklern zahlreiche neue Pflichten auferlegt. Darüber hinaus wurde ihre Haftung für fehlerhafte Entsorgungsvorgänge verschärft.

Zu unterscheiden ist zwischen Händler– und Maklertätigkeiten, die sich auf grenzüberschreitende Entsorgungsvorgänge beziehen und solchen, die sich auf rein innerstaatliche Entsorgungsvorgänge beziehen. Dies führt zu erhöhter Komplexität und damit zu erhöhten Haftungsrisiken für die betroffenen Unternehmen.

Die neuen Pflichten gelten nicht allein für „Nur – Händler“ oder „Nur – Makler“, also Abfallwirtschaftsbeteiligte, die ausschließlich als Händler und/oder Makler am Markt tätig sind.

Sie gelten ebenso für Entsorgungsunternehmen, die neben anderen Entsorgungstätigkeiten auch mit Abfällen handeln oder makeln. Das Seminar gibt einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Händlern und Maklern sowie deren Haftung in verschiedenen praxisrelevanten Konstellationen.

In den Blick genommen wird zudem die Vertragsgestaltung bei Vermittlungs– und Handelsgeschäften.

Details

Datum:
01.12.2016
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
http://veranstaltungen.bde.de/?sub=83

Veranstalter

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
Telefon
+49 30 59003350
E-Mail
info@bde.de
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