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Gewerbeabfallverordnung – Was ändert sich ab August 2017?

Ort: Bonn
11.07.2017

Die Gewerbeabfallverordnung wird derzeit novelliert. Vorgesehen ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs indem grundsätzlich alle gewerblichen Siedlungsabfälle von der Gewerbeabfallverordnung erfasst werden. Abfälle sollen in Zukunft soweit wie möglich getrennt erfasst werden. Außerdem sollen technische Mindestvoraussetzungen für die Anlagentechnik verbindlich vorgegeben werden. Die neuen Vorgaben sollen im August 2017 in Kraft treten.

Veranstalter

bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V.
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Veranstaltungsort

bvse-Bildungszentrum
Hohe Straße 73
Bonn, 53119
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