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Gefahrstoffbeauftragter gem. § 6 GefStoffV
Ort: Mannheim
13.12.2017 - 14.12.2017
Fachkundige Person zur Gefährdungsbeurteilung beim Umgang und der Freisetzung von Gefahrstoffen. Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde 2015 unter anderem die Eigenverantwortung des Geschäftsführers deutlich verschärft. So ist er verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person vornehmen zu lassen.