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Gefahrgutrecht in der Abfallwirtschaft: Ein Überblick für Vertriebsmitarbeiter

Ort: Berlin
14.06.2016

Für Vertriebsmitarbeiter ist es wichtig, die Gefährlichkeit von Abfällen zur Erstellung eines wirtschaftlich tragfähigen Angebots korrekt einstufen zu können. Das Gefahrenpotential von Abfällen ist oftmals nicht unmittelbar ersichtlich, doch die im Umgang mit Gefahrgut anzuwendende Überwachungs-, Kennzeichnungs-, Mitteilungs- oder Meldepflichten beeinflussen die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Abfallfraktion in erheblichem Umfang.

Kommt es hier zu Fehleinschätzungen, können diese zu massivem Mehraufwand bspw. beim Verpacken, Verladen und Versenden von Abfällen führen. Insbesondere der Transport auf öffentlichen Straßen ist zum Teil mit strengen Auflagen verbunden.

Neben reinen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, bergen   Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften ein entsprechendes Haftungsrisiko. Im Ernstfall ist die wirtschaftliche Betrachtung des einzelnen Geschäfts dann das wesentlich kleinere Problem.

Der Fokus unseres Seminares liegt daher darauf, Ihnen das grundlegende Wissen zu vermitteln, um die Gefährlichkeit von Abfällen richtig einzustufen und die geltenden Vorschriften zu kennen und anwenden zu können, um den Aufwand, unter korrekter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, wirtschaftlich abschätzen zu können sowie Haftungsrisiken zu minimieren bzw. auszuschließen.

Details

Datum:
14.06.2016
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
http://veranstaltungen.bde.de/?sub=99

Veranstalter

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
Telefon
+49 30 59003350
E-Mail
info@bde.de
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Veranstaltungsort

BDE-Geschäftsstelle
Behrenstraße 29
Berlin, 10117
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