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ESN-Fortbildungslehrgang
Ort: Berlin
07.03.2016 - 08.03.2016
Nach den Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung bzw. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) müssen alle „für die Leitung und Beaufsichtigung“ von Entsorgungsfachbetrieben verantwortliche Personen mindestens alle zwei Jahre einen staatlich anerkannten Sach- und Fachkundelehrgang besuchen. Die ESN bietet seit vielen Jahren staatlich anerkannte Grund- und Fortbildungslehrgänge an, die speziell auf die Stahl- und NE-Metall-RecyclingWirtschaft zugeschnitten sind.