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Die neue AwSV – Konsequenzen für Anlagenbetreiber
Mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung zum gewässerschutzbezogenen Anlagenrecht ab dem 01.08.2017 steht auch die Abfallwirtschaft vor neuen Herausforderungen. Da Abfälle grundsätzlich als sog. feste Gemische gelten dürften, stellt sich im Einzelfall die Frage, ob es sich um wassergefährdende Stoffe handelt.
Ziel der Veranstaltung ist es, aus rechtlicher und aus technischer Sicht darüber aufzuklären, ob und inwieweit Betriebe der Kreislaufwirtschaft von der Neuregelung betroffen sind.
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter von Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen oder Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben. Außerdem sind Gewässerschutzbeauftragte, Umweltbeauftragte, Behördenvertreter aus dem Bereich Gewässerschutz oder Planungsbüros herzlich willkommen.