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Die neue AwSV – Konsequenzen für Anlagenbetreiber

Ort: Bonn
03.07.2017

Mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung zum gewässerschutzbezogenen Anlagenrecht ab dem 01.08.2017 steht auch die Abfallwirtschaft vor neuen Herausforderungen.

Da Abfälle grundsätzlich als sogenannte feste Gemische gelten dürften, stellt sich im Einzelfall die Frage, ob es sich um wassergefährdende Stoffe handelt.

Ziel der Veranstaltung ist es, aus rechtlicher und aus technischer Sicht darüber aufzuklären, ob und inwieweit Betriebe der Kreislaufwirtschaft von der Neuregelung betroffen sind.

Veranstalter

bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V.
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Veranstaltungsort

bvse-Bildungszentrum
Hohe Straße 73
Bonn, 53119
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