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Datenschutz in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft
Kein Unternehmen der Recycling- und Entsorgungs-wirtschaft kommt heute ohne die digitale Verarbeitung personenbezogener Daten aus, seien es die der Mitarbeiter oder Kunden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht und ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Verstöße gegen dieses Grundrecht werden mit empfindlichen Strafen geahndet und bergen entsprechende Haftungsrisiken für das betroffene Unternehmen.
In der jüngeren Vergangenheit sind immer wieder Firmen durch Datenschutzskandale in die Schlagzeilen geraten. Neben den haftungsrechtlichen Folgen, hatte dies auch massive negative Auswirkungen auf das Ansehen des Unternehmens bei Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit. Damit berührt das Thema nicht nur den Schutzzweck an sich, sondern ebenso Fragen der Compliance und nicht zuletzt Marketing und Vertrieb.
Der Einsatz von GPS-Ortungssystemen in den Fahrzeugen, Videoüberwachung am Arbeitsplatz oder der potentielle Umgang mit datenschutzrelevanten Abfällen birgt ein spezifisches Missbrauchspotential, dem die Recycling- und Entsorgungswirtschaft im Speziellen ausgesetzt ist.
In unserem Seminar erhalten Sie einen grundlegenden Überblick über die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die aktuelle Rechtslage anhand von branchen-spezifischen Fallbeispielen aus der Praxis. Wir zeigen Ihnen Fallstricke auf und Sie erhalten Anregungen für die Umsetzung der “best practices” im Unternehmensalltag.