Lade Veranstaltungen
  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Das neue Vergaberecht in kommunalen Versorgungsunternehmen

Ort: Frankfurt am Main
12.04.2016

Mit der aktuellen Vergaberechtsnovelle stehen kommunale Energie- und Wasserversorger vor der großen Herausforderung, ihre Beschaffungsvorgänge umfassend anzupassen.

 

Wir haben für Sie einen Infotag konzipiert, der speziell mit seinen Inhalten und Beispielen auf die neuen Vorgaben für kommunale Versorgungsunternehmen eingeht. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der neuen Sektorenverordnung. Für alle öffentlichen Auftraggeber gilt die neue Pflicht zur eVergabe, nach welcher Auftraggeber mit ihren Bietern im Wege der elektronischen Datenübermittlung kommunizieren müssen. Bei den einzelnen Verfahrensschritten sehen die neue Sektorenverordnung und Vergabeverordnung, die auch die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und freiberufliche Leistungen integriert, viele Ergänzungen und Änderungen vor.

Auch die Struktur des Vergaberechts sowie die Vergabegrundsätze im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden weiterentwickelt. Hier sind vor allem die erstmals gesetzlich geregelten Ausnahmen für In-House-Geschäfte und für interkommunale Kooperationen zu nennen.

Referenten aus der Praxis bringen Ihnen anhand verschiedener Beispiele aus dem kommunalen Arbeitsalltag die Anwendung des neuen Vergaberechts näher. Besuchen Sie unseren Infotag und bereiten Sie Ihr Unternehmen auf den sicheren Umgang mit diesem dynamischen Rechtsrahmen vor. Wir freuen uns, Sie bei unserm Infotag zu begrüßen.

Details

Datum:
12.04.2016
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
http://vku-akademie.de/Veranstaltungen/Allgemeine-Themen/event.php?vnr=15b-10e

Veranstaltungsort

Welcome Hotel Frankfurt
Leonardo-Da-Vinci-Allee 2
Frankfurt, 60486 Deutschland
Google Karte anzeigen
Telefon
+49 69 770 670-0
Veranstaltungsort-Website anzeigen
« Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle
Schulung von Personen nach Kapitel 1.3 ADR (beauftragte und sonstige verantwortliche Personen) »