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Das neue ElektroG

Ort: Berlin
07.04.2016

Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erweitert die gesetzlichen Regelungen zur Rücknahme und Behandlung von Elektro(nik)-Altgeräten. Neben der schrittweisen Umstellung der Sammelgruppen und -kategorien ergeben sich vor allem aus der Rücknahmeverpflichtung des Handels praktische Umsetzungsfragen. Weitere wichtige Neuerungen betreffen die Beweislastumkehr für den Export von Elektroaltgeräten und der neue Begriff der Erstbehandlung.

Insgesamt werden an die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten zukünftig höhere Anforderungen gestellt. Die Beförderung von möglicherweise lithiumhaltigen Altgeräten bleibt problematisch. Änderungen ergeben sich auch bei den Pflichten zur Anzeige, Meldung und Registrierung. Für die Entsorger und ihre Kunden bringt das ElektroG2 zahlreiche Herausforderungen.

Das Seminar gibt einen Überblick der neuen gesetzlichen Regelungen in ihren Auswirkungen auf die Praxis. Anschließend werden die für die Entsorgungswirtschaft besonders kritischen Punkte vertieft.

Veranstalter

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
Telefon
+49 30 59003350
E-Mail
info@bde.de
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Veranstaltungsort

BDE-Geschäftsstelle
Behrenstraße 29
Berlin, 10117
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