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Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 9 AbfBeauftrV, § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 4 DepV (Grundlehrgang)
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 9 AbfBeauftrV, §§ 58 – 60 KrWG, § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 4 DepV
Durch die Änderung der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) im Juni 2017 hat sich die Zahl der Unternehmen, welche einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen müssen massiv erweitert. Die AbfBeauftrV legt u. a. fest, dass die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG, bei Überschreiten bestimmter Schwellenmengen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Betreiber von Entsorgungsanlagen, die Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 KrWG und die Betreiber von Rücknahmesystemen mindestens einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben. Einzelheiten zu Bestellung und Aufgaben des Abfallbeauftragten regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in den §§ 59 und 60. In unserem bundesweit behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall benötigen.
Gemeinsam mit unseren Experten erarbeiten Sie praxisbezogen die Betriebsabläufe und Verantwortlichkeiten, die für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.