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Abfallverbringungsverordnung (VVA)
Ort: Köln
21.09.2016
Die richtige Einstufung unserer Schrotte in die grüne Liste und das korrekte Ausfüllen des Begleitformulars (Anhang VII) werfen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen unverändert vielfältige
Probleme und Fragestellungen auf. Es kommt zu ordnungs- oder gar strafrechtlichen Verfahren gegen den Unterzeichner des Formulars und/oder die Geschäftsleitung. Nicht selten werden unsere Lieferanten, Transporteure und Abnehmer in die Verfahren einbezogen.