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Abfallrechtliche Nachweispflichten gemäß der neuen Nachweisverordnung

Ort: Köln
16.03.2016

Kreislaufwirtschafts-, Abfallgesetz und Nachweisverordnung schreiben vor, wie Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger die korrekte Entsorgung nachzuweisen haben. Im Zuge der Novellierung der abfallrechtlichen Überwachung wurde auch die Nachweisverordnung novelliert, die zum 01. Juni 2014 in Kraft getreten ist.

Unser Seminar gibt Ihnen einen Überblick zu den relevanten Regelungen und neuen Anforderungen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Entsorgungsnachweise zu führen sind, Begleit- und Übernahmeschein ausgefüllt werden müssen und ein Register zu handhaben ist. Ebenfalls wird die Anwendung der elektronischen Nachweisführung intensiv behandelt.

Welche technischen Probleme treten in der Praxis häufig auf und wie kann man diese umgehen? Was gehört zu einer qualifizierte elektronische Signatur und wie ist sie vorzunehmen?

Anhand von Beispiele und Übungen aus dem Tagesgeschäft, werden diese Fragestellungen behandelt und beantwortet. Sie erhalten darüber hinaus ausreichend Gelegenheit Ihre eigenen Fragen zu stellen  und zu diskutieren sowie Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis auszutauschen.

Details

Datum:
16.03.2016
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
http://veranstaltungen.bde.de/frontend/index.php?sub=96

Veranstalter

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
Telefon
+49 30 59003350
E-Mail
info@bde.de
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Veranstaltungsort

Stadthotel am Römerturm
St. Apern-Str. 32
Köln, 50667
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