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Abfallrecht für Re-Use-Betriebe
(Sozialwirtschaftliche) Re-Use-Betriebe haben in Österreich in der Regel (mit wenigen Ausnahmen) abfallrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, denn in sehr vielen Fällen stellen die Sammlung bzw. Entgegennahme, das Handling und der Verkauf von gebrauchten Gütern eine „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ im abfallrechtlichen Sinn dar, oft auch dann, wenn es sich um gespendete Gegenstände handelt. Erstmals bietet RepaNet nun dazu eine eigene Weiterbildung an, die auf die sehr spezielle Situation von Re-Use-Betrieben eingeht.
Dieses Seminar richtet sich an MitarbeiterInnen in Betrieben bzw. Organisationen, die z.B. Alttextilien und Schuhe, Möbel, Hausrat, Bücher, Spielzeug, Elektro(alt-) Geräte in Containern, durch Entrümpelungsdienstleistungen, Hausabholungen, eigene Sammelstellen und von kommunalen Altstoffsammelzentren oder über andere Kanäle sammeln und als Gebrauchtprodukte in eigenen Geschäften oder im Großhandel verkaufen, sowie an Upcycling- bzw. Redesign-Betriebe.
Ziel ist es, den TeilnehmerInnen eine grundlegende Kenntnis der für sie relevanten Aspekte des Abfallrechts zu vermitteln und aufzuzeigen welche Verpflichtungen Re-Use-Betriebe konkret treffen. Leitende Personen erfahren, welche Vorgaben sie einzuhalten haben, wenn sie innerhalb des Abfallregimes wirtschaften. Organisationen, die bereits über die entsprechenden Genehmigungen verfügen, können das Seminar nutzen, um weitere MitarbeiterInnen in die Materie einzuführen. Das Zusammenkommen von PraktikerInnen kann darüber hinaus zum Erfahrungsaustausch genutzt werden.
Mit Gerhard Novak (Stadt Wien, MA22), Dr. Christoph Faiman (Amt der NÖ. Landesreg., Abt. Umwelt- und Energierecht) und DI Dr. Michael Pollak (wpa Beratende Ingenieure) konnten wir drei profunde Experten aus Vollzugsbehörden und Abfallwirtschafts-Consulting als Vortragende gewinnen.