Laut Weitzel hält sich die Veolia Umweltservice Dual selbstverständlich an die Verpackungsverordnung und den geltenden Clearingvertrag der dualen Systeme. Entsprechend den Vorgaben des mit Dienstleistern im dualen System bestehenden Clearingvertrages vom 10.08.2009 blieben dabei die Mengen der Eigenrücknahme bei der Meldung unberücksichtigt. Bei der Branchenlösung gelte dies schon nach § 6 Absatz 2 der Verpackungsverordnung.
Laut Veolia Umweltservice werden die beiden gesetzeskonformen Alternativen zur klassischen dualen Lizenzierung – Eigenentsorgung und Brachenlösung – in der DUH-Pressemitteilung gar nicht oder nur unzureichend dargestellt. Es sei deshalb völlig inakzeptabel, den Betreibern dualer Systeme im Zusammenhang mit der Eigenrücknahme und Branchenlösungen „Betrug“ vorzuwerfen.
So sei etwa die für Kunden günstige Eigenrücknahme, die Veolia Umweltservice Dual anbietet, sowohl ökonomisch wie auch ökologisch vorteilhaft, da Verpackungsmaterialien bereits sortenrein erfasst und danach im Recycling-Prozess verwertet werden. Und gemäß Clearingvertrag würden dabei sämtliche Mengen vollständig dokumentiert.
Darüber hinaus sei die Behauptung der Deutschen Umwelthilfe falsch, dass die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung ein Gesamtvolumen für Veolia-Kunden ermittelt und die Volumina im Rahmen der Branchenlösung auf 12 Prozent taxiert habe. Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung habe keine Untersuchung durchgeführt, die sich speziell auf Veolia-Kunden bezieht. Die zu erwartenden, kundenspezifischen Volumina können selbstverständlich vom ermittelten Durchschnittswert der Branche erheblich abweichen.
Veolia Umweltservice Dual hat die Deutsche Umwelthilfe deshalb aufgefordert, die durch die Pressemitteilung verbreitete, falsche Darstellung zurückzunehmen. Die DUH soll ihre Behauptungen widerrufen und nicht weiter verbreiten.
Abgesehen von der DUH-Pressemitteilung fordert die Veolia Umweltservice GmbH grundsätzlich eine deutlich anspruchsvollere Recyclingquote als 50 Prozent, wie sie derzeit in der Abfallrahmenrichtlinie festgelegt sei. „Aus unserer Sicht würde es zu einem echten Technologiesprung führen, wenn die Abfallrahmenrichtlinie eine Recyclingquote von mindestens 80 Prozent vorschreiben würde“, so Thorsten Grenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Veolia Umweltservice GmbH, der zugleich darauf hinweist, dass es ökologisch und ökonomisch sinnvoll sei, wenn größere Mengen für das Duale System lizenziert werden würden und zugleich flächendeckend eine Wertstofftonne eingeführt werden würde, in der nicht nur Verkaufsverpackungen, sondern auch wertstoffgleiche Nicht-Verpackungen gesammelt werden können. Damit könnte der Restmüll deutlich reduziert und die Recyclingquote erhöht werden.