Kernstück der Vorschläge ist, dass es den Wirtschaftsbeteiligten künftig selbst obliegen soll, ob sie die Schrotte fortan als Abfälle oder als aus dem „Abfallregime“ entlassene Produkte behandeln will.
Wie die BDSV in ihrem gestrigen Newsletter mitteilt, will sie das Thema jetzt in den Sitzungen ihrer Facharbeitsgruppen diskutieren. Im Mittelpunkt soll dabei die Frage stehen, wie sich diese „Wahlfreiheit“ auf das Marktgeschehen auswirken könnte.
In dem Newsletter fordert die BDSV, dass die vom JRC in die Diskussion gebrachten Kriterien für das „Ende der Abfalleigenschaft“ weiter konkretisiert werden müssen. Als wichtig sei aber schon jetzt festzuhalten, dass die endgültig formulierten Abfallende-Kriterien über ein Qualitätsmanagement-System verifiziert werden sollen. Nach Ansicht der EU-Kommission soll damit die Analyse von Schrottsorten vermieden werden.
Das BDSV-Präsidium signalisierte bereits bei der Vorstellung der neuen Vorschläge ihre grundsätzliche Unterstützung, vorausgesetzt, sie führen zu einer Verbesserung bei ihren Mitgliedsbetrieben. Die BDSV weist in ihrem Newsletter darauf hin, dass Vertreter der Europäischen Kommission in den vergangenen Wochen in vielen Gesprächen mit der Vereinigung immer wieder herausgestellt hätten, dass die Neuerungen beim Abfallendekriterium nicht zu neuen bürokratischen Belastungen der Recyclingwirtschaft führen dürfen. Man wolle vielmehr die Recyclingwirtschaft mit einem „kurzen Abfallbegriff“ fördern. Darunter ist zu verstehen, dass Stahlschrotte ihre Abfalleigenschaft bereits dann verlieren sollen, wenn sie so aufbereitet sind, dass sie direkt als Rohstoff in Stahlwerken und Gießereien eingesetzt werden können.
Die BDSV wendet sich in diesem Zusammenhang massiv gegen Vorschläge des JRC, die Inputmaterialien zu begrenzen oder bestimmte Aufbereitungsverfahren für solche Materialien vorzuschreiben. „Bei dieser Position wissen wir sowohl die Stahlindustrie, den europäischen Stahlrecyclingverband EFR als auch den Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) an unserer Seite“, heißt es im BDSV-Newsletter.
Die Vereinigung fürchtet, dass mögliche Innovationen durch eine Festlegung von Verfahren gehemmt werden. Dies wirke sich auf die Förderung des Recyclings kontraproduktiv aus. In Zuschriften an die EU-Kommission haben die Recyclingverbände diese ihre Position noch einmal nachhaltig unterstrichen.
Ein unübersehbarer Vorteil sieht die BDSV darin, dass bei einem früheren Ende der Abfalleigenschaft Stahlschrottexporte nicht mehr unter die Regelungen der grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen fallen würden. Dadurch könnte auch eine Harmonisierung mit den US-amerikanischen Regelungen herbeigeführt werden. In den USA sind bereits 1997 Stahl- und NE-Metall-Schrotte, die direkt einsetzbar sind, aus dem Abfallregime entlassen worden.
Die BDSV warnt jedoch davor, dass das vorzeitige Ende der Abfalleigenschaft nicht über die Europäische Chemikalienverordnung (REACh) in unkalkulierbare bürokratische und finanzielle Lasten münden darf. Das ‚kurze Abfallende’ dürfe keinesfalls eine ‚REACh-Lawine’ auslösen.
Noch warte die Vereinigung auf zugesagte Klarstellungen der EU-Kommission. In einem gemeinsamen Vorschlag der BDSV und des bvse sollte für Stahlschrotte – ähnlich wie bei Altpapier – entsprechend Annex 5 der REACh-Verordnung eine Ausnahmeregelung erreicht werden. Wenn sich bei einem vorzeitige Abfallende REACh-Verpflichtungen nicht ganz vermeiden lassen, sollten sie zumindest minimiert werden.
Zurzeit wartet die BDSV auch auf neue, überarbeitete Vorschläge des JRC. Zusammen mit ihrem Arbeitskreis Umwelt und in Verbindung mit anderen Verbänden einschließlich des europäischen Verbandes EFR wird die BDSV die Vorschläge im Einzelnen kritisch prüfen. Gleichzeitig beabsichtigt die Vereinigung, weitere Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, damit der notwendige Klärungsprozess forciert wird.
Die EU-Kommission will auf der Basis des endgültigen JRC-Berichts, den sie für den kommenden Oktober erwartet, einen eigenen Vorschlag erarbeiten. Damit soll dann, so die BDSV, das formale Verfahren der sogenannte Komitologie beginnen. Der hierfür zuständige Ausschuss ist das in der AbfRRl festgelegte Technical Adaptation Committee (TAC). Er besteht aus Mitgliedern der Kommission und den Mitgliedstaaten. Aus Deutschland könnte ein Vertreter des Umweltbundesamtes oder des Bundesumweltministeriums daran teilnehmen.
Laut der BDSV soll nach Auskunft der EU-Kommission die entscheidende Sitzung des TAC für die erste Märzwoche 2010 vorgesehen sein.