Eine Blitzumfrage des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) ergab, dass die Wirtschaftskrise auch die Entsorgungsbranche mit voller Wucht trifft: 97 Prozent der befragten Unternehmen beklagen nach BDE-Angaben Umsatzeinbußen von bis zu 20 Prozent seit Beginn der Wirtschaftskrise.
Weitere Ergebnisse der Umfrage zeigen, wie schlecht die die Entsorger ihre eigene Lage bewerten und beschreiben: Nahezu zwei Drittel aller Unternehmen (61 Prozent) haben bereits Arbeitsplätze abgebaut. 29 Prozent der Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet. Mehr als die Hälfte der Unternehmen (52 Prozent) hat sich von Zeitarbeitern oder sonstigen freien Mitarbeitern getrennt.
36 Prozent der Betriebe haben betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen und 58 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass sie in den kommenden Monaten weiteres Personal (bis zu 10 Prozent der Belegschaft) entlassen müssen.
Resultierend aus den Zahlen geben laut BDE fast alle befragten Unternehmen an, dass die Umsetzung der vereinbarten Tariflohnerhöhung um drei Prozent zum 01. Mai sie massiv treffen würde. Die Erhöhung wiederum würde dazu führen, dass 74 Prozent der Betriebe zusätzliche Arbeitsplätze abbauen müssten. 17 Prozent der Unternehmen sehen sich in ihrem Fortbestand gefährdet. Lediglich neun Prozent der befragten Betriebe könnten die Lohnanhebung ohne größere Probleme schultern.
Da es nach Angaben des BDE bei einigen Betrieben um die Existenz gehe, ist der BDE mit Verdi in Gespräche eingetreten, die tarifvertraglich vereinbarte
Lohnerhöhung um 3 Prozent zu verschieben. Die BDE-Tarifkommission unter Leitung von Michael Röttger, Veolia Umweltservice GmbH, stehe zu Verhandlungen bereit.
Verdi allerdings sieht sich erst am 25. Mai zu einem ersten Gespräch in der Lage. Der BDE gab daraufhin bekannt, dass die Lohnerhöhung vermutlich nicht überall erfolgen werde. Es gäbe bereits einige Unternehmen, die ungeachtet drohender Prozessrisiken die Erhöhung nicht umsetzen werden. Ersatzweise komme in Betracht, die Lohnerhöhung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt zu zahlen.
Als weitere Maßnahme komme eine Verschiebung der tarifvertraglichen Jahressonderzahlung in Betracht.