Insgesamt hat Curanus eigenen Angaben zufolge Wertstoffe im vierstelligen Tonnagebereich von 276 Unternehmen zurück genommen und einer Wiederverwertung zugeführt. Wie Martin Schürmann, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group, der Presse mitteilt, wurde das Dienstleistungsportfolio der Curanus an die neuen Vorgaben der 5. Novelle der Verpackungsverordnung angepasst und erweitert. Die neuen Vorgaben der Verordnung grenzen die bisher möglichen Ausgestaltungsvarianten der so genannten Selbstentsorgung deutlich ein. Zahlreiche neue Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Branchenlösung praktizieren zu können.
Curanus bietet daher ihren Kunden seit 1. Januar 2009 sechs TÜV-zertifizierte Branchenlösungen in den Bereichen Lebensmittel, Kraftfahrzeug, Gesundheit, Office Services, Bau sowie Natur und Freizeit an. Die von Herstellern und Vertreibern in Verkehr gebrachten Verpackungen werden von Curanus ihren einzelnen Branchenlösungen zugeordnet und gemäß Paragraph 6 der Verpackungsverordnung einmal jährlich gegenüber der für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde beziehungsweise einer von ihr bestimmten Behörde nachgewiesen.
Der Mengenstromnachweis stellt aufgeteilt nach einzelnen Materialien dar, welche Erfassungsmengen erzielt und welche Mengen einer Verwertung zugeführt wurden. Er muss jeweils zum 1. Mai des dem Nachweisjahr folgenden Jahres erbracht werden. Die Erfüllung der Erfassungs- und Verwertungsanforderungen ist durch einen unabhängigen Sachverständigen auf der Grundlage der Nachweise zu bescheinigen.