Die in der Logistik tätigen Unternehmen sollten ihre Bedenken gegen die erhöhten Mautsätze schriftlich darlegen, so der BDE. Und die Maut sollte nur noch unter Vorbehalt gezahlt werden; so könnten die Rechte bei Rechnungsstellung durch Toll Collect gewahrt werden.
Laut EU-Wegekostenrichtlinie (Richtlinie 2006/38/EG) dürfen die Maut-Einnahmen nicht höher sein als die Kosten für Infrastrukturmaßnahmen wie Baukosten und Betriebskosten. Das Bundesverkehrsministerium geht von jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 740 Millionen Euro aus, die für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur fließen sollen. Schätzungen auf Basis aktueller Fahrleistungen im Straßengüterverkehr lassen unter Einbeziehung der Mauterhöhung jedoch höhere Maut-Mehreinnahmen erwarten, und zwar „deutlich über eine Milliarde Euro pro Jahr“, teilt der BDE mit.