Der neue Formaldehyd-Bonus in Höhe von 1,0 Cent pro Kilowattstunde wird für bereits bestehende und neu gebaute, nach Bundes-Imissionsschutz-Gesetz (BImSchG) genehmigungspflichtige Anlagen gewährt, die den von der Bund/Länder LAI festgelegten Formaldehyd-Grenzwert von 40 mg/m3 (bezogen auf 5 Prozent Sauerstoff) einhalten.
Um Formaldehyd im Abgas des Blockheizkraftwerkes (BHKW) zu reduzieren, kommen sogenannte Oxydationskatalysatoren („Oxy-Kat“) zum Einsatz. Diese binden Formaldehyd ebenso wie einen Teil des im Abgas vorhandenen Kohlenmonoxids und senken somit die Abgasemissionen. Bei Nachrüstung ist am BHKW in die Abgasleitung ein Passstück mit Oxy-Kat-Gehäuse nach dem Turbolader einzubauen. Der Oxy-Kat selbst kann durch den fachkundigen Betreiber eigenständig getauscht werden.
Zum Schutz des Oxy-Kats vor dem im Biogas beinhalteten Schwefelwasserstoff (H2S) wird zusätzlich eine Entschwefelung mit Aktivkohleeinheit installiert. Durch die Aktivkohle wird die Standzeit des Oxy-Kats auf weit über 8.000 Betriebsstunden erhöht. Der Wechsel der verbrauchten Aktivkohleeinheit kann eigenständig erfolgen. Durch diese Entschwefelung kann der korrosionsbedingte Verschleiß am BHKW verringert werden, was einen positiven Verfügbarkeitseffekt bedingt.