Gegenstand der Ausschreibung des Landkreises ist ein 5-Jahresvertrag, der zum einen die Beschaffung und Verteilung der Behälter, zum anderen die Sammlung und Verwertung der PPK-Abfälle zum Gegenstand hat. Das Entsorgungsunternehmen Fehr erhielt in dem Vergabeverfahren den Zuschlag, Alba strengte hiergegen mit Erfolg ein Verfahren vor der Vergabekammer an.
Diese entschied: Eine Vergabestelle, die einen Auftrag zur kommunalen Altpapiersammlung vergeben will, darf dem potenziellen Auftragnehmer nicht untersagen, in derselben Gebietskörperschaft auch gewerblich Altpapier zu sammeln. Nach Auffassung der Vergabekammer würde dadurch ein Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Sinne von § 97 Abs. 2 GWB beinhalten.
Diese Entscheidung lässt der Landkreis, vertreten durch Rechtsanwalt Wenzel (GGSC, Berlin), gegenwärtig vom Oberlandesgericht Rostock überprüfen. Die Entscheidung des OLG wird unter Juristen mit Spannung erwartet, da bisher noch keine Vergabekammer so entschieden hat.
Laut OLG-Pressesprecher Frenzel ist allerdings mit einer Entscheidung trotz Eilantrags frühestens in ein paar Monaten zu rechnen. So lange muss sich der Landkreis mit der Aufstellung eigener Blauer Altpapiertonnen noch gedulden.
Alle eingegangenen Bestellungen sind bereits datentechnisch erfasst und sobald vom OLG die Entscheidung getroffen wird, dass der Auftrag zur Auslieferung und Sammlung erteilt werden kann, werden alle Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen über die Modalitäten der Aufstellung und den betreffenden Abfuhrrhythmus informiert, so der Landkreis Ludwigslust in seiner heutigen Pressemitteilung.