„Zweifellos haben wir mit unserem Gutachten nachdrücklich begründet, dass die Hausmüllentsorgung in kommunale Hände gehört, und dass dies auch europarechtskonform geregelt werden kann“, äußerte sich Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, nach einem Fachgespräch mit Fachleuten aus dem Umweltministerium.
Verfasser des Gutachtens mit dem Titel „Hausmüllentsorgung zwischen kommunaler Trägerschaft und gewerblichen Sammelsystemen“ sind Hans-Joachim Koch, Mitglied und bis vor kurzem Vorsitzender des Sachverständigenrats für Umweltfragen, und der Umweltrechtexperte Moritz Reese (Umweltbundesamt).
Anlass für die vom VKS im VKU geforderte Gesetzesänderung waren die in der ersten Jahreshälfte erfolgten Aktivitäten privater Entsorgungsunternehmen, im Hausmüll enthaltene Wertstoffe dort, wo entsprechende Renditen erwartet wurden, auch ohne kommunalen Auftrag, sprich am kommunalen Sammelsystem vorbei einzusammeln. Bliebe es bei der hier bestehenden „unscharfen rechtlichen Situation“, wie es im Gutachten heißt, hieße das für die Kommunen mit ihren Betrieben und Unternehmen im Extremfall, lediglich eine Auffang- und Vorhaltefunktion wahrzunehmen. Sie müssten demzufolge jederzeit und auch kurzfristig Wertstofferfassung wieder aufnehmen, wenn der private Dritte die Entsorgung aufgrund gesunkener Wertstofferlöse einstellt.
Der Anspruch der Bürger auf zuverlässige Entsorgungsleistungen sei nur erfüllbar, wenn die öffentlichen Entsorgungsträger ihre Aufgaben wirksam, funktional und effizient durchführen können. Ohne Frage sollten dabei auch zukünftig private Entsorger im Auftrag der Kommunen mit eingebunden werden, unterstrich Siechau.
Die geforderten Gesetzesänderungen seien laut Koch und Reese auch mit europäischem Recht vereinbar. Der den Mitgliedstaaten zugestandene Spielraum zur Erhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge werde hier sinnvoll genutzt, um das vorhandene hohe Entsorgungsniveau in Deutschland auch weiterhin zu erhalten.
Das Gutachten wird heute auch den Umweltministern der Länder zugehen.