Die Dekra Certification GmbH in Stuttgart bekräftigt hingegen, dass die am 22. August 2008 erstellten Bescheinigungen dem § 6 Absatz 2 der 5. Novelle der Verpackungsverordnung entsprechen. Das von der Vollversammlung der LAGA verabschiedete Eckpunktepapier zur Konkretisierung der Anforderungen an branchenbezogene Selbstentsorgermodelle nach § 6 Absatz 2 der VerpackV (Branchenlösungen) in der Fassung vom 10. Juni 2008 wurde berücksichtigt. Diesem Eckpunktepapier hat die Umweltministerkonferenz im September zugestimmt.
Beiden Unternehmen liegt ein Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. November 2008 vor. In diesem Schreiben wird bemängelt, „…dass die vorgelegten Bescheinigungen nicht den Anforderungen an Sachverständigen-Bescheinigungen entsprechen…“, wie sie der Ausschuss für Produktverantwortung (APV), die LAGA sowie die Umweltministerkonferenz (UMK) beschlossen haben.
Mit dem Bekanntwerden des vorgenannten Schreibens des Nordrhein-Westfälischen Umweltministeriums könnte der Eindruck entstehen, dass die Dekra und die Vfw GmbH bei der Erstellung der Branchenlösungen die Vorgaben der Verpackungsverordnung und dieses Eckpunktepapier nicht vollständig berücksichtigt haben.
Dazu stellt die Dekra eindeutig fest, dass die am 20. August 2008 für die Vfw GmbH erstellten Branchenbescheinigungen selbstverständlich die von der UMK bestätigten Vorgaben berücksichtigen.
Der in dem LAGA-Eckpunktepapier vom 10. Juni 2008 enthaltene ’’Inhalt der Sachverständigen-Bescheinigung’’ ist die Basis für jede der acht von der Vfw GmbH erstellten Systembeschreibungen für die Branchenlösungen. Diese Systembeschreibungen wurden von der Dekra eingehend geprüft und sind Grundlage der erstellten Bescheinigungen gemäß § 6 Absatz 2 vom 22. August 2008. Somit entsprechen die Branchenlösungen der Vfw GmbH eindeutig den Vorgaben der Verpackungsverordnung.
Der Leiter des Bereiches Entsorgung der Dekra Certification GmbH, Andreas Biermann, sowie der Geschäftsführer der Vfw GmbH, Achim Winter, betonen weiterhin einvernehmlich, dass auch bei der behördlichen Umsetzung der 5. Novelle die vom Verordnungsgeber gesetzten Ziele Maßstab allen Handelns sein müssen.
In weiteren Gesprächen mit der Vfw GmbH will das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Tagen versuchen, die noch fehlenden Sachverhalte zu klären. Dies bestätigte ein Sprecher der Behörde heute dem RECYCLING magazin.