Die Stadt St. Wenzel war aus dem saarländischen Entsorgungsverband ausgeschieden und wollte die Bioabfälle selbst einer Verwertung zuführen. Dagegen hatte der EVS geklagt, wie das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis mitteilt.
In seiner Urteilsbegründung teilt das OVG mit, „dass die Verwertung von Bioabfällen – nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes – zu den Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung gehört“. Damit hätten die saarländischen Gemeinden die Möglichkeit, die eingesammelten Bioabfällle selber einer Verwertung zuzuführen, wenn sie aus dem Verband ausschieden. Allerdings dürfen die Gemeinden keine eigenen Bioabfallbehandlungsanlagen errichten und betreiben, so das OVG.