Angesichts der jüngsten Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung zugunsten gewerblicher Altpapiersammler, fordert der DStGB den Gesetzgeber dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode die Überlassungspflicht privater Haushaltungen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch eine Ergänzung des KrW-/AbfG zu sichern. Hierzu muss insbesondere durch eine Präzisierung des Begriffes „öffentliche Interessen“ in § 13 Absatz 3 Nr. 3 KrW-/AbfG garantiert werden, dass die betroffenen Kommunen einseitige gewerbliche Sammlungen von Altpapier wegen der damit verbundenen Gefahr einer Gebührenerhöhung sowie wegen der Gefährdung der kommunal getätigten Investitionen rechtlich unterbinden können.
„Der gezielte Zugriff von Privatunternehmen auf das Altpapier bedeutet eine Kommunalisierung der Entsorgungskosten zulasten der Bürger, während die Gewinne privatisiert werden“, sagte der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Städtebau und Umwelt, Technischer Beigeordnete Martin Lürwer, Stadt Paderborn. Wie Lürwer auf der Homepage des DStGB mitteilt, sei es volkswirtschaftlich nicht nachvollziehbar, wenn mehrere Entsorger ohne Durchführung eines geordneten Wettbewerbs einseitig auf Wertstoffe aus Privathaushalten zugreifen. Folge ist, dass in einzelnen Kommunen bis zu vier verschiedene Altpapiertonnen von Privaten und Kommunen aufgestellt worden sind.
„Häufig wird vergessen, dass der Erlös aus der Papierverwertung ein fester Bestandteil der kommunalen Gebührenkalkulation ist, mit dem letztlich auch die Entsorgung von Beseitigungsabfällen in der grauen Tonne mitfinanziert wird. Die Gewinne der Privatunternehmen werden also letztlich von den Abfallgebührenzahlern finanziert“, erklärte der Umweltdezernent des DStGB, Beigeordneter Norbert Portz hierzu. Gebührensteigerungen bis zu 10 Prozent pro Haushalt können daher Folge einer einseitigen gewerblichen Altpapierentsorgung sein.
Weiterhin sei aus Sicht des DStGB nicht einzusehen, warum der einseitige Zugriff eines privaten Entsorgungsunternehmens einer ordnungsgemäßen und an mittelstandsfreundlichen Grundsätzen orientierten öffentlichen Ausschreibung durch die Kommune mit anschließender Vergabe an einen privaten Entsorger vorzuziehen ist. Außerdem sei durch die verstärkte gewerbliche Erfassung von Altpapier aus privaten Haushalten auch die weltweit einmalig hohe Erfassungsquote des Altpapiers in Deutschland gefährdet. Während in kommunaler Verantwortung bisher rund 90 Prozent des wieder verwertbaren Papiers erfasst werden konnten, beschränken sich gewerbliche Sammlungen auf die betriebswirtschaftlich rentablen und dicht bevölkerten Entsorgungsgebiete.
Daneben können die betroffenen Kommunen keine attraktiven Erfassungssysteme für die verbleibenden unrentablen Sammelgebiete mehr anbieten. Gleichzeitig geht die Planungssicherheit für die Kommunen verloren.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rät den Kommunen, als Reaktion auf die Konkurrenz durch gewerbliche Sammlungen die blaue Altpapiertonne selbst einzuführen. Gleichzeitig macht es für die Städte und Gemeinden Sinn, ihre Bürger über den Zusammenhang zwischen der kommunalen Altpapiersammlung und der Abfallgebührenhöhe zu informieren.