„Wir haben heute das über die Jahre gewachsene, zersplitterte Deponierecht zu einer übersichtlichen Regelung zusammengeführt. Die Anwendung wird damit für Behörden und Betreiber sehr viel leichter“, so Gabriel in seiner heutige Pressemitteilung.
Mit dem Kabinettsbeschluss wurden die Anforderungen der so genannten Deponieverordnung, der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk zusammengefasst. Zudem wurden drei Verwaltungsvorschriften aus den neunziger Jahren zum mittlerweile veralteten Stand der Abfallbeseitigung gestrichen.
„Eine nachhaltige Entsorgungswirtschaft kommt nicht ohne moderne Deponien aus, die dem Stand der Technik entsprechen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, um solche Anlagen einrichten, betreiben und schließlich auch stilllegen zu können, fordern modernste Standards“, sagte Gabriel.
Die neue Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts führt nicht nur bestehende Regelungen zusammen. Sie entflechtet auch Anforderungen. Wo es aus Umweltsicht geboten und vertretbar ist, erhalten Planer und Bauherren von Deponien künftig mehr Entscheidungsfreiheit für den Einsatz der jeweils besten Technik am gewählten Standort.
Gabriel: „Natürlich geben wir bei der Vereinfachung den einmal erreichten nationalen Deponiestandard nicht auf. An dem umweltpolitischen Grundsatz, dass nur vorbehandelte, biologisch inaktive Abfälle abgelagert werden, dass es intensive Kontrollen gibt und die Dichtungsbarrieren langfristig halten, ändert sich nichts.“